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Mehrwertsteuer in Dubai: der komplette Leitfaden für Unternehmen

Die Mehrwertsteuer in Dubai beträgt 5 Prozent. Registrierungspflicht ab 375.000 AED, Meldung 28 Tage nach Periodenende, und der teuerste Irrtum ist die Verwechslung von 0 Prozent und befreit.

BD Buchhaltung Dubai Zuletzt aktualisiert 13. August 2026
Mehrwertsteuer in Dubai: der komplette Leitfaden für Unternehmen

Die Mehrwertsteuer in Dubai beträgt 5 Prozent. Sie gilt seit dem 1. Januar 2018 in den gesamten Vereinigten Arabischen Emiraten, wird von der Federal Tax Authority verwaltet und trifft die meisten Waren und Dienstleistungen. Registrierungspflicht besteht ab 375.000 AED steuerpflichtigem Umsatz in zwölf Monaten, gemeldet wird quartalsweise oder monatlich, jeweils innerhalb von 28 Tagen nach Periodenende.

Damit sind die Eckdaten genannt. Der Rest dieses Beitrags behandelt die Punkte, an denen es in der Praxis tatsächlich schiefgeht, und das ist fast nie der Satz von 5 Prozent.

Wer muss sich registrieren, und ab wann genau?

Es gibt zwei Schwellen, und sie bedeuten Unterschiedliches.

  • 375.000 AED, Pflicht. Sobald Ihre steuerpflichtigen Umsätze der vergangenen zwölf Monate diese Grenze überschritten haben, müssen Sie sich registrieren. Ebenso, wenn absehbar ist, dass Sie sie in den kommenden 30 Tagen überschreiten werden. Der zweite Fall wird regelmäßig übersehen, weil er in die Zukunft schaut.
  • 187.500 AED, freiwillig. Unterhalb der Pflichtgrenze können Sie sich freiwillig registrieren. Das lohnt sich, wenn Sie hohe Vorsteuer aus Investitionen oder Importen zurückholen wollen, und es kostet Sie im Gegenzug den laufenden Meldeaufwand.

Maßgeblich ist der steuerpflichtige Umsatz, nicht der Gesamtumsatz. Wer überwiegend befreite Leistungen erbringt, kann trotz hoher Rechnungssummen unter der Grenze bleiben. Umgekehrt zählen Umsätze mit 0 Prozent mit, obwohl auf ihnen keine Steuer anfällt. Diese Unterscheidung ist der Kern des nächsten Abschnitts.

Was ist der Unterschied zwischen 0 Prozent und befreit?

Das ist der teuerste Irrtum im ganzen Thema, und er klingt nach einer Formalie.

Umsatz mit 0 ProzentBefreiter Umsatz
Steuer auf Ihrer Ausgangsrechnungkeinekeine
Vorsteuerabzug auf Ihre Kostenbleibt erhaltenentfällt
Wirtschaftliche FolgeSie holen sich Ihre gezahlte Steuer zurückDie Steuer bleibt als Kosten bei Ihnen

Beide Varianten führen dazu, dass auf Ihrer Rechnung keine 5 Prozent stehen. Wirtschaftlich sind sie das Gegenteil voneinander. Wer eine befreite Leistung fälschlich als 0 Prozent behandelt, zieht Vorsteuer, die ihm nicht zusteht, und zahlt sie bei der nächsten Prüfung zurück. Wer es umgekehrt macht, verschenkt bares Geld.

Mit 0 Prozent werden unter anderem Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen an Empfänger außerhalb der umsetzenden Golfstaaten behandelt, internationaler Transport sowie bestimmte Leistungen im Gesundheits- und Bildungsbereich. Befreit sind dagegen unter anderem bestimmte Finanzdienstleistungen, unbebautes Land und der lokale Personennahverkehr. Die Zuordnung im Einzelfall gehört geprüft, nicht geschätzt.

Gilt die Mehrwertsteuer auch in der Freezone?

Ja. Die Mehrwertsteuer gilt in den VAE flächendeckend, und eine Freezone-Lizenz befreit nicht von ihr. Das ist ein anderer Punkt als die Corporate Tax, wo der Freezone-Status unter Bedingungen tatsächlich eine Rolle spielt.

Die einzige Ausnahme betrifft ausdrücklich benannte Designated Zones. Sie werden für Warenlieferungen unter bestimmten Bedingungen so behandelt, als lägen sie außerhalb der VAE. Drei Punkte dazu, die regelmäßig durcheinandergehen:

  • Nicht jede Freezone ist eine Designated Zone. Es handelt sich um eine abschließend benannte Liste.
  • Die Sonderstellung gilt Waren, nicht Dienstleistungen. Für Dienstleistungen greift sie ohnehin nicht.
  • Sie ist an Bedingungen geknüpft, etwa an Zollkontrollen und Bestandsverfahren. Wer sie nicht erfüllt, wird normal besteuert.

Welche Zone welchen Status hat und was das für Ihre Struktur bedeutet, gehört vor der Gründung geklärt. Der Vergleich der Modelle steht im Beitrag Freezone oder Mainland in Dubai.

Wie läuft die Meldung ab, und welche Fristen gelten?

Nach der Registrierung teilt Ihnen die Behörde Ihren Steuerzeitraum zu, quartalsweise oder monatlich. Das ist keine Wahlmöglichkeit.

Für jeden Zeitraum gilt dieselbe Frist zweimal: die Erklärung muss innerhalb von 28 Tagen nach Periodenende eingereicht sein, und die Zahlung muss innerhalb derselben 28 Tage bei der Behörde eingegangen sein. Der zweite Teil wird häufiger versäumt als der erste, weil eine Überweisung Laufzeit hat und die Frist auf den Eingang abstellt, nicht auf den Absendetag.

Verspätete Abgabe und verspätete Zahlung sind getrennte Tatbestände. Es können also zwei Sanktionen gleichzeitig entstehen, obwohl es sich um einen Vorgang handelt. Was sonst noch typischerweise Geld kostet, steht im Beitrag FTA-Betriebsprüfung in Dubai.

Was muss auf einer Rechnung stehen?

An dieser Stelle scheitern die meisten Vorsteueranträge, und zwar nicht am Anspruch, sondern an der Form. Eine Eingangsrechnung ohne die vorgeschriebenen Angaben trägt den Vorsteuerabzug nicht, auch wenn die Leistung unstrittig erbracht und bezahlt wurde.

Dazu gehören unter anderem die Steuernummer des Ausstellers, eine fortlaufende Nummer, Ausstellungsdatum und Lieferzeitpunkt, eine ausreichende Leistungsbeschreibung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag getrennt ausgewiesen. Die vollständige Aufstellung mit den Sonderfällen steht im Beitrag FTA-konforme Rechnung in Dubai.

Ein Hinweis mit Vorlauf: Rechnungen werden in den VAE künftig elektronisch und in strukturierter Form ausgetauscht. Wer heute sauber verbucht und vollständige Stammdaten pflegt, hat den größeren Teil dieser Umstellung bereits hinter sich.

Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

Für die Mehrwertsteuer gilt eine Aufbewahrungsfrist von grundsätzlich fünf Jahren, bei Unterlagen mit Immobilienbezug deutlich länger. Die Frist läuft unabhängig davon, ob die Firma noch aktiv ist.

Das ist der Grund, warum eine ordentliche Buchhaltung auch dann Pflicht bleibt, wenn kaum Umsatz stattfindet. Der Umfang der Pflicht hängt an der Existenz der Gesellschaft, nicht an ihrem Geschäftsverlauf, siehe Buchhaltungspflicht in Dubai.

Was hat die Mehrwertsteuer mit der Corporate Tax zu tun?

Nichts, und genau das ist der Punkt. Es handelt sich um zwei getrennte Steuern mit eigenen Registrierungen, eigenen Fristen und eigenen Erklärungen.

  • Die Mehrwertsteuer besteuert Umsätze, mit 5 Prozent, gemeldet quartalsweise oder monatlich.
  • Die Corporate Tax besteuert den Gewinn, mit 0 Prozent bis 375.000 AED und 9 Prozent darüber, gemeldet einmal jährlich.

Dass in beiden Zusammenhängen die Zahl 375.000 AED auftaucht, sorgt regelmäßig für Verwirrung. Bei der Mehrwertsteuer ist es eine Umsatzschwelle für die Registrierungspflicht, bei der Corporate Tax eine Gewinngrenze für den Steuersatz. Dieselbe Zahl, zwei völlig verschiedene Bedeutungen.

Den Überblick über alle Steuern in den VAE gibt der Beitrag Steuern in Dubai, die Gewinnseite vertieft Körperschaftsteuer in Dubai.

Die fünf Fehler, die wir am häufigsten sehen

  1. Zu spät registriert. Die Pflicht knüpft an die zurückliegenden zwölf Monate an, nicht an das Kalenderjahr. Wer erst beim Jahresabschluss nachrechnet, ist meistens schon zu spät.
  2. 0 Prozent und befreit verwechselt. Der Vorsteuerabzug wird gezogen, wo er nicht zusteht, oder verschenkt, wo er zusteht.
  3. Freezone gleich steuerfrei angenommen. Die Sonderstellung gilt nur für benannte Designated Zones und nur für Waren.
  4. Zahlung zu spät ausgelöst. Die 28 Tage gelten für den Eingang, nicht für die Überweisung.
  5. Eingangsrechnungen nicht geprüft. Fehlt eine Pflichtangabe, trägt die Rechnung den Vorsteuerabzug nicht, egal wie eindeutig der Vorgang ist.

Was wir für Sie übernehmen

Wir prüfen, ob und ab wann eine Registrierungspflicht besteht, übernehmen die Anmeldung bei der Behörde, führen die laufende Buchhaltung so, dass die Meldungen daraus tragen, und überwachen die Fristen. Die Zuordnung von 0 Prozent und Befreiung klären wir vorab für Ihr Geschäftsmodell, nicht nachträglich in einer Prüfung.

Die Einzelheiten und Preise stehen auf der Seite zur VAT-Registrierung, den Überblick über die steuerliche Betreuung gibt die Seite zur Steuerberatung in Dubai und den VAE. Das Erstgespräch ist kostenlos: Sprechen Sie mit uns.

Stand: August 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften der Federal Tax Authority.

Weiterlesen: Steuern in Dubai ·Ist Dubai wirklich steuerfrei? Was stimmt und was nicht ·Small Business Relief in Dubai ·Steuersatz in Dubai

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Dubai?

Die Mehrwertsteuer in Dubai und den gesamten VAE beträgt 5 Prozent. Sie wurde am 1. Januar 2018 eingeführt und gilt als Standardsatz auf die meisten Waren und Dienstleistungen. Einzelne Umsätze werden stattdessen mit 0 Prozent besteuert oder sind von der Steuer befreit, das sind zwei verschiedene Dinge mit gegensätzlichen Folgen.

Ab wann muss ich mich in Dubai für die Mehrwertsteuer registrieren?

Die Registrierung ist Pflicht, sobald Ihre steuerpflichtigen Umsätze in den vergangenen zwölf Monaten 375.000 AED überschritten haben oder absehbar ist, dass sie das in den kommenden 30 Tagen tun. Ab 187.500 AED ist eine freiwillige Registrierung möglich, die vor allem dann sinnvoll ist, wenn Sie hohe Vorsteuer aus Investitionen zurückholen wollen.

Was ist der Unterschied zwischen 0 Prozent und befreit?

Er entscheidet über Ihr Geld. Bei einem Umsatz mit 0 Prozent bleibt der Vorsteuerabzug erhalten, Sie holen sich die gezahlte Mehrwertsteuer also zurück. Bei einem befreiten Umsatz entfällt der Vorsteuerabzug, die Steuer auf Ihre Eingangsrechnungen bleibt bei Ihnen als Kosten hängen. Beides klingt nach null und ist wirtschaftlich das Gegenteil.

Ist meine Freezone-Firma von der Mehrwertsteuer befreit?

Nein, das ist einer der teuersten Irrtümer. Die Mehrwertsteuer gilt in den VAE flächendeckend, auch in Freezones. Nur bestimmte, ausdrücklich benannte Designated Zones werden für Warenlieferungen unter Bedingungen wie Ausland behandelt. Für Dienstleistungen greift diese Sonderstellung ohnehin nicht.

Wie oft muss ich die Mehrwertsteuer melden?

Quartalsweise oder monatlich. Welcher Rhythmus für Sie gilt, teilt die Steuerbehörde bei der Registrierung zu, das ist nicht frei wählbar. Die Erklärung ist innerhalb von 28 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums einzureichen, und die Zahlung muss in derselben Frist bei der Behörde eingegangen sein.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Verspätete Abgabe und verspätete Zahlung werden getrennt sanktioniert, es können also zwei Strafen gleichzeitig entstehen. Kritischer als der Betrag ist die Wirkung über die Zeit: versäumte Meldungen summieren sich und fallen bei einer späteren Prüfung zuerst auf. Eine verspätete Erklärung sollte immer abgegeben werden, nie liegen bleiben.

Bekomme ich als deutsches Unternehmen die Mehrwertsteuer aus Dubai zurück?

Wenn Sie in den VAE registriert sind, holen Sie die Vorsteuer über Ihre laufende Erklärung zurück, sofern die Eingangsrechnungen die formalen Anforderungen erfüllen. Ohne Registrierung ist eine Erstattung nur in engen Sonderfällen möglich. Genau daran scheitern die meisten Anträge, nicht am Anspruch, sondern an der Rechnung.

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